Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Algemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere - auch zukünftigen - Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an. Anderslautenden Geschäftsbedingungen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

1. Angebote und Auftrag

Unsere Angebote sind stets freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Verträge kommen daher erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Leistung erbringen. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Preise

Unsere Preise gelten ab Hersteller, zuzüglich der Mehrwertsteuer. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Hersteller. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Kunden abhängig, so beginnt die Frist nicht, bevor der Kunde seine Mitwirkungspflicht erfüllt hat. Lieferzeitangaben sind nur annähernd. Betriebsstörungen aller Art bei uns und unseren Lieferanten, die wir nicht beeinflussen können und sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferzeit angemessen zu verlängern und - wenn die näheren Umstände es erfordern - die Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Unsere Lieferpflicht ruht, solange sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtung aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis im Verzug befindet.

4. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware, so gerät er ohne Mahnung in Verzug. Die Bezahlung erfolgt in der Regel bei Lieferung durch Nachnahme oder Vorauskasse. Ausnahmen hierzu bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Teillieferungen hat der Kunde entsprechend zu zahlen. Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach entsprechender Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegen. Sämtliche Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Auch ein Zurückbehaltungsrecht Steht ihm nur in diesen Fällen zu. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Kunden abhängig zu machen, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Zins- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergeben, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenen- auch der noch nicht fälligen- Rechnungen oder ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erbringt der Kunde die geforderte Zahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch gemäß den gesetzlichen Vorschriften bleibt uns vorbehalten.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr einer zufälligen Zerstörung, Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung der von uns gelieferten Produkte geht im Falle der Versendung mit der Übergabe an den Spediteur bzw. Transporteur auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Versendung.

6. Gewährleistung

Mängelrügen und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir haften für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab der Ablieferung der Ware, soweit wir nicht für bestimmte Erzeugnisse ausdrücklich eine längere Gewährleistung übernehmen. Bei berechtigten Mängelrügen und Beanstandung steht es uns frei, entweder Ersatzlieferung zu den zum Zeitpunkt der Beanstandung gültigen preisen oder Nachbesserung vorzunehmen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung dürfen wir mindestens zweimal versuchen. Erst danach kann der Käufer den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln rückabwickeln. Beanstandungen können nicht anerkannt werden, wenn vom Käufer oder Dritten irgendwelche Eingriffe an der Ware ohne unsere schriftliche Genehmigung erfolgt sind. Beanstandete Ware darf nur mit unserer Genehmigung und nur auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückgesandt werden. Die Mängelanzeige befreit den Käufer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

7. Haftung

Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese oder andere Mitarbeiter haften wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Entsprechend gilt dies auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bei Fahrlässigkeit. Für die Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch andere Mitarbeiter haften wir nicht in diesen Fällen ist die Verjährungsfrist für alle Ansprüche auf zwei Jahre ab den Zeitpunkt des Vertragsverstoßes begrenzt und wir haften nicht für vertragsuntypische und daher kaum vorhersehbare Schäden. Für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gilt dieses Gesetz uneingeschränkt.

8. Mitwirkungspflicht bei Beratungs-, Verwendungs- und Verarbeitungshinweisen

Wir bitten Sie um ausdrückliche Hinweise, wenn Sie Ihr eigenes Verhalten an beratungs- oder anwendungstechnischen Hinweisen orientieren, deren Auswirkungen für uns nicht offensichtlich erkennbar sind. Wir dürfen ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass wir in Einzelfällen Beratungsaufträge gegen Vergütung übernehmen, wobei die Einzelheiten individuell vereinbart werden müssen. Ohne eine Vergütung haben unsere Hinweise unverbindlichen Charakter.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer aus dem Geschäftsverhältnis sich ergebenden Ansprüche vor. Der Käufer ist unser Verwahrer. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung der Ware, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet wird, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung zustehenden Ansprüche an uns ab. Erfüllt der Käufer uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtung, so ist er zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer genaue Auskunft über die Weiterverwendung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware und über die daraus entstandenen Forderungen zu geben. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Die Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung durch Dritte dieser Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung hat der Käufer unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Protokolle unverzüglich an uns mitzuteilen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis ist Hamburg, Gerichtsstand, auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht ist Hamburg. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Bei ausländischen Vertragspartnern behalten wir uns vor, an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren Heimrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.

11. Software - Urheberrecht

Bei Kauf von Software durch den Käufer gelten ergänzend folgende Bestimmungen: Die Software unterliegt dem Schutz der §§69a ff. UrhG. Der Verkäufer überträgt dem Käufer keine Nutzungs- und Verwertungsrechte, die über die Nutzung des erhaltenen Softwarepakets hinausgehen. Jede weitere Nutzung und Verwertung, aber auch Änderung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie jede Art der Fehlerbeseitigung ist strafbar und vertragswidrig und macht den Käufer schadenersatzpflichtig. Nur im Rahmen der §§69g Abs. 2, 69d Abs. 2 Abs. 3, 69e UrhG. Darf der Käufer das Computerprogramm dekompilieren, testen, untersuchen und kopieren. Jede über Erlaubnisse der §§ 69a ff. UrhG. hinausgehende Art der Programmiertätigkeit, wie zum Beispiel die Weiterentwicklung der Software erfolgt ausschließlich durch den Hersteller der Software. Die bereits bestehenden Funktionen des Computerprogramms kann der Käufer uneingeschränkt nutzen und sie auf seine betrieblichen Belange einstellen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige Merkmale zur Identifikation von Software und Hersteller entfernt oder verändert der Käufer nicht. Der Käufer haftet dem Verkäufer für alle Schäden, die durch urheberrechtlich nicht zulässige Nutzungsweisen Dritter entstehen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte übertragen.